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Verarbeitungsschäden, Kartendienst, Youtube…und jetzt auch noch die EU!

Die EU? Was wollen die denn jetzt schon wieder? Und was genau haben die mit Apple „vor“?!

Ganz einfach:

Die EU wirft Apple eine systematische Täuschung der Endkunden in Bezug auf den Kauf von Apple Produkten vor. In dem konkreten Fall geht es um den „AppleCare Protection Plan“, eine Garantieverlängerung, die sich Apple teuer bezahlen lässt, da z.B. das iPhone von Apple nur ein Jahr Garantie hat. Das Unternehmen weist in manchen Mitgliedstaaten aber nicht explizit darauf hin, dass laut EU-Recht der Endkunde sowieso eine Gewährleistung von zwei Jahren hat und das ganz automatisch und ohne Kosten, solange der Fehler durch den Hersteller verschuldet ist.

Justizkommissarin Viviane Reding hat einen Brief an die 27 Verbraucherschutzminister der EU-Mitgliedstaaten geschrieben aus dem „Der Spiegel“ wie folgt zitiert:

„Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben.”

Wer glaubt, solche Briefe haben keine Wirkung und sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, der irrt. Bereits im Dezember letzten Jahres, hat Italien gegen Apple aufgrund dieser Methode eine Geldbuße von 900.000€ verhängt.

An dieser Stelle ist es gut, dass der Verbraucher nochmal deutlich auf seine Rechte hingewiesen wird und sich nicht von hervorgehobenen Garantierichtlinien der Herstellers verrückt machen  lassen muss. Warum soll man seinen Euro auch zwei mal ausgeben?!

 

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